Der Gerätekraftwagen (GKW)

In jedem guten Haushalt gibt es eine Werkzeugkiste. Das THW besitzt eine auf Rädern: den Gerätekraftwagen (GKW). Das Fahrzeug bringt in etwa 16 Tonnen auf die Wage, um Werkzeuge wie Hammer, Schraubenzieher oder Zange an die Einsatzstelle zu bringen. Die Fahrerkabine an der Spitze des Fahrzeuges bietet Platz für bis zu neun ehrenamtlichen Eisatzkräfte.

Der GKW bietet viele verschiedene Verwendungsmöglichkeiten:

  • Transportfahrzeug für das Personal und die Ausrüstung der 1. Bergungsgruppe
  • Arbeitsgerät, z.B. durch die Nutzung der im Fahrgestell eingebauten hydraulischen Seilwinde oder zum Abschleppen von Fahrzeugen
  • Arbeitsplatz, Verwendung der Werkbank
  • Als Sprechfunkstelle
  • Zugfahrzeug für Anhänger bis 18t

 

Der GKW besitzt im hinteren Teil des Fahrzeuges mehrere Gerätefächer, in denen sich die verschiedenen Werkzeuge und Geräte befinden, welche man im Einsatz brauchen könnte.
Es befinden sich zum einen Werkzeuge an Bord, welche zur Rettung von Menschen benötigt werden, dies wären sind zum Beispiel eine Krankentrage oder aber auch eine einfache Sanitätstasche. Des weiteren ist Ausrüstung an Bord, mit der schwere Lasten oder aber auch Fahrzeuge angehoben werden können, zu Beispiel Hebekissen oder verschiedenen hydraulische Hebewerkzeuge. Für die Stromerzeugung ist der GKW mit einem kleinen Stromerzeuger beladen, dies kann aber auch dazu dienen, die mitgeführten Schweinewerfer oder die Tauchpumpe mit elektrischer Energie zu versorgen. Ähnlich wie die Feuerwehr verfügt auch das THW über Atemschutzgeräte, welche auf dem GKW mitgeführt werden. Auch eine kleine Werkstatt wird mitgeführt, diese verfügt aber über eine ausgezeichnete Ausstattung. Aber auch das Dach des GKW wird genutzt. So befinden sich  neben einem kleinen Kran auch mehrere Teile einer Leiter an Bord, welche zusammen gesteckt werden können.

Diese Übersicht stellt jedoch nur einen kleinen Teil der Standard Beladung dar, welche bei jedem GKW gleich ist, egal ob er in Pegnitz, Hamburg oder Stuttgart stationiert ist. Zusätzlich kann jedoch bei jedem Fahrzeug eine Sonderausstattung vorhanden sein, welche jedoch von Ortsverband zu Ortsverband unterschiedlich ist.



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